Compliance und Integrität

Compliance und Integrität sind feste Bestandteile unserer Unternehmenskultur. Unser tägliches Handeln steht im Einklang mit den Gesetzen, unseren Werten und unternehmensinternen Richtlinien.

Verhaltenskodex

Zur Einhaltung der Gesetze und unserer Werte, die die Grundlage für den Erfolg des Unternehmens GEFERTEC bilden, haben wir als Teil der B.I.G. Unternehmensgruppe einen gemeinsamen B.I.G. Code of Conduct sowie einen Lieferanten Code of Conduct erstellt.

Antikorruption

GEFERTEC duldet keine Korruption, weder von Mitarbeiter*innen noch von Geschäftspartner*innen. GEFERTEC führt seine Geschäfte nur im Einklang mit den geltenden Gesetzen und agiert mit Integrität im Wettbewerb. GEFERTEC verpflichtet sich und seine Mitarbeiter*innen zur Einhaltung der nationalen sowie internationalen Gesetze und Rechtsvorschriften (deutsches Strafgesetzbuch, Foreign Corrupt Practices Act , UK Bribery Act ). Vor allem die Korruptionsbekämpfung ist von großer Bedeutung, da Korruption weitreichende Folgen für GEFERTEC und die handelnden Personen haben kann. Die Nichteinhaltung von Anti-Korruptionsgesetzen zerstört das Vertrauen zu Kolleg*innen, Geschäftspartner*innen und führt zu zivilrechtlichen und strafrechtlichen Sanktionen. Lieber verzichtet GEFERTEC auf ein Geschäft, bevor damit gegen geltendes Recht oder gegen unsere eigenen Grundsätze verstoßen wird.

Antikorruptionsrichtilinie

Hinweisgebersystem

Die Einhaltung von geltenden Gesetzen und unternehmensinternen Richtlinien sowie das daraus resultierende faire und integre Verhalten haben bei GEFERTEC und der B.I.G. Unternehmensgruppe höchste Priorität. Aus diesem Grund haben wir ein Hinweisgebersystem, um die Meldungen von Beschwerden, kriminellem Verhalten, konkreten Bedrohungen oder Verdachtsfällen im Unternehmen zu ermöglichen und hinweisgebende und betroffene Personen zu schützen. Das Hinweisgebersystem ist ein integraler Bestandteil des Compliance Management Systems (CMS). Der hinweisgebenden Person stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung, um die Fehlverhalten effektiv und zuverlässig zu melden.

Meldekanäle
Hinweisgebersystem-Richtlinie